Fährtenarbeit (Disziplin A laut IPO)

Dieser  Begriff kommt aus dem Hundesport und kann auch Nasenarbeit genannt werden.

Hierbei geht der Hund einer Spur nach, die durch die Bodenverletzung des Gehens des Fährtenlegers entsteht. Der Hund sucht im Gegensatz zum Mantrailing nicht nach dem Individualgeruch des Fährtenlegers, sondern nach dem Duft der mechanischen Bodenzerstörung. Aus diesem Grund ist es auf der Geruchsebene nicht wichtig WER die Fährte legt.

Auf der Ebene der Legetechnik (Gangart) macht es jedoch einen Unterschied und somit sollte auch im Training eine Abwechslung in der Legeart erfolgen. Fremdfährten sind ab der zweiten Fährtenprüfung laut IPO verpflichtend.

Hat der Hund gelernt der getretenen Spur zu folgen legt der Fährtenleger Gegenstände (Holz, Teppich, Leder…) auf der Fährte ab.  Der Hund muss diese verweisen. Das bedeutet dass der Hund unterschiedliche Materalien anzeigen (stehen, sitzen, liegen, aufnehmen) soll. In unserem Training plädieren wir für das Ablegen am Gegenstand.

Des Weiteren ist es nicht unwichtig zu erwähnen, dass der Hundeführer nach Abschluss der Ausbildung am Ende einer 10-Meter-Leine hinter dem Hund hergeht und keinen Einfluss auf das Hundeverhalten nehmen kann.

Diese Disziplin in der Schutzhundausbilung oder im Gebrauchshundesport ist bereits für den Welpen wichtig. Frühst möglich soll der Welpen auf seine weitere Arbeit vorbereitet werden und ein Futtertrieb aufgebaut werden.

Es ist ebenso möglich NUR in dieser Disziplin Prüfungen zu absolvieren (ohne B und C):

Fährtenprüfungen (FPR1, FPR2, FPR3) und anschliessend Fährtenhundprüfungen (FH1, FH2). Diese A-Prüfungen unterscheiden sich in der Länge und Liegedauer der Fährte bevor der Hund die Spur absucht.

Da die Möglichkeit diese Prüfungen losgelöst von der Schutzhundausbildung zu absolvieren gegeben ist, heissen wir Hunde, ohne Stammbaum und ohne die nötigen körperlichen Voraussetzungen zum Schutzhund ausgebildet zu werden, bei uns willkommen und es wird ihnen ermöglicht sonntags am frühen Morgen am Fährtentraining teilzunehmen.

Empfehlenswert ist es jedoch auf der Ebene des Gehorsams (Unterordung – B) parllel weiter zu arbeiten.

Der Hund sollte folgendes Suchverhalten zeigen, damit der Richter eine gute Bewertung abgeben kann:

 

  • intensives und ruhiges Aufnehmen der Witterung am Ansatz und der ganzen Fährte

  • gleichmäßiges Suchtempo

  • sicheres Ausarbeiten der Winkel

  • sofortige Reaktion am Gegenstand (Verweisen)

  • selbständige Arbeit ohne Einwirkung des Hundeführers wie Aufmunterungen oder Leinenkorrekturen.